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Winterdienst

Winterdienst für Eigentümer, WEG und Gewerbeobjekte

Zwischen November und März entscheidet sich oft an einem einzigen Morgen, ob ein Gebäude gut betreut ist. Wer die Räum- und Streupflicht unterschätzt, riskiert im Schadensfall erhebliche Haftungsfolgen. MRX FACILITY übernimmt den Winterdienst für Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften und Gewerbeobjekte in Trier, Wittlich, Schweich, Hetzerath, Föhren und Umgebung.

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Mitarbeiter räumt am Wintermorgen Schnee vom Weg vor einem MehrfamilienhausUrheberHiggsfield AIHinweisKI-generiertes Bild (Higgsfield AI).

Leistungen

Räum- und Streupflicht, kurz erklärt

Drei Dinge, die jeder Eigentümer wissen sollte, bevor der erste Schnee liegt.

  1. Wer verantwortlich ist

    Die Räum- und Streupflicht liegt grundsätzlich bei der Gemeinde, wird in Rheinland-Pfalz über die kommunalen Satzungen aber weitgehend auf die Anlieger übertragen. Als Eigentümer bist du damit dafür verantwortlich, dass Gehwege und Zugänge an deinem Grundstück geräumt und bei Glätte gestreut sind. Die genauen Zeiten regelt die jeweilige Satzung, üblich sind werktags etwa 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ein späterer Beginn am Vormittag.

  2. Übertragen und dokumentieren

    Diese Pflicht kannst du auf einen Dienstleister übertragen. Wichtig dabei: Du bleibst in der sogenannten Überwachungspflicht, es muss also klar geregelt und dokumentiert sein, wer wann was erledigt hat. Genau deshalb arbeiten wir mit einer nachvollziehbaren Einsatzdokumentation, auf die du dich im Ernstfall auch gegenüber einer Versicherung berufen kannst.

  3. Streusalz nur, wo es erlaubt ist

    Zu beachten ist außerdem, dass viele Kommunen den Einsatz von Streusalz auf Gehwegen einschränken oder untersagen und stattdessen abstumpfende Mittel wie Splitt vorschreiben. Wir richten uns nach der Satzung der jeweiligen Gemeinde und setzen Salz nur dort ein, wo es zulässig und sinnvoll ist.

Was unser Winterdienst umfasst

Räumen, streuen, Wetter im Blick behalten. Du musst uns morgens nicht anrufen.

  1. Räumen und Streuen

    Wir räumen Gehwege, Hauszugänge, Eingangsbereiche, Zufahrten, Stellplätze und Tiefgaragenrampen und streuen anschließend die Flächen ab, an denen Glättegefahr besteht. Bei anhaltendem Schneefall fahren wir die Objekte mehrfach an, damit die Wege durchgehend nutzbar bleiben.

  2. Bereitschaft von November bis März

    Die Bereitschaft läuft von November bis März. Wir behalten die Wetterlage im Blick und entscheiden auf dieser Grundlage, wann ein Einsatz notwendig ist. Du musst uns also nicht morgens anrufen, sondern kannst davon ausgehen, dass die Flächen zur vorgeschriebenen Zeit geräumt sind.

  3. Streugut nach Verbrauch

    Streugut halten wir vor und rechnen es nach tatsächlichem Verbrauch ab. Am Ende der Saison siehst du genau, wofür du bezahlt hast.

Dieselbe Zufahrt geräumt und gestreut, Schnee als saubere Kante am RandZugeschneite Zufahrt mit Fußspuren im SchneeVorherNachherUrheberHiggsfield AIHinweisKI-generiertes Bild (Higgsfield AI).

Warum Eigentümer uns damit beauftragen

  • Zuverlässig, weil nah

    Winterdienst ist eine Leistung, bei der Zuverlässigkeit alles ist. Ein Anbieter, der bei starkem Schneefall nicht erreichbar ist, nützt dir nichts. Weil unsere Objekte im Umkreis von Dreis, Wittlich und Trier liegen und die Wege dazwischen kurz sind, schaffen wir es, die Flächen rechtzeitig zu bedienen, statt quer durch mehrere Landkreise zu fahren.

  • Teil der Objektbetreuung

    Wir sehen den Winterdienst außerdem nicht als Einzelleistung, sondern als Teil der Objektbetreuung. Wer ohnehin regelmäßig vor Ort ist, kennt die kritischen Stellen, weiß, wo sich Wasser sammelt und an welcher Ecke es zuerst glatt wird.

Unser Einzugsgebiet

Wir übernehmen den Winterdienst in Trier, Wittlich, Schweich, Hetzerath, Föhren, Dreis und den umliegenden Gemeinden der Region Trier und des Landkreises Bernkastel-Wittlich. Hetzerath liegt nur wenige Kilometer von unserem Standort in Dreis entfernt, bei Schneefall ist der Weg dorthin kurz.

  • Trier
  • Wittlich
  • Schweich
  • Hetzerath
  • Föhren
  • Dreis

Kurz beantwortet

Wer haftet bei Glatteis vor dem Haus?

Grundsätzlich der Eigentümer, weil die Gemeinden die Räum- und Streupflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen. Du kannst die Pflicht an uns weitergeben, bleibst aber in der Überwachungspflicht. Deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz.

Ab wann muss morgens geräumt sein?

Das regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde. Üblich sind werktags etwa 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ein späterer Beginn am Vormittag. Wir behalten die Wetterlage im Blick und sind rechtzeitig da.

Wird mit Salz oder Splitt gestreut?

Das hängt von der Gemeinde ab. Viele Kommunen schränken Streusalz auf Gehwegen ein oder untersagen es und schreiben Splitt vor. Wir richten uns nach der jeweiligen Satzung und rechnen das Streugut nach Verbrauch ab.

Passt dazu

Winterdienst rechtzeitig sichern

Wir planen die Räumtouren vor dem ersten Frost. Sprich uns am besten im Spätsommer oder Frühherbst an, damit dein Objekt fest eingeplant werden kann.

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