
Gut zu wissen
Wissen rund um
dein Objekt.
Ratgeber aus der Praxis und ein Verzeichnis der Begriffe, die auf der Website hinter einer Glühbirne stecken. Für Eigentümer, Verwaltungen und alle, die wissen wollen, was ein Objekt wirklich braucht.
Blog
Ratgeber für Eigentümer und Verwaltungen
Was ein Objekt übers Jahr braucht, welche Pflichten am Haus hängen und worauf es bei der Vergabe ankommt. Aus der Praxis zwischen Trier und Wittlich.

Verzeichnis
Begriffe, kurz erklärt
Dieselben Erklärungen, die auf den Seiten hinter der Glühbirne stecken, hier gesammelt zum Nachschlagen.
Haftung und Absicherung
Wer haftet, wenn etwas passiert, und was uns und dich dabei absichert.
Was die Betriebshaftpflicht abdeckt
Sie kommt für Schäden auf, die wir bei unserer Arbeit verursachen, etwa wenn ein Stein aus dem Rasenmäher eine Fensterscheibe trifft. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit 10 Mio. € bei der VHV.
Kommt vor auf:Startseite, Über uns
Warum die Dokumentation zählt
Stürzt jemand auf Glatteis, hilft ein Nachweis, dass geräumt und gestreut wurde. Unser Einsatzprotokoll hält Datum, Uhrzeit und Fläche fest und macht im Streitfall nachvollziehbar, was wann erledigt war.
Kommt vor auf:Über uns
Pflichten und Fristen
Was das Gesetz von Eigentümern verlangt und welche Zeitfenster dabei gelten.
Verkehrssicherungspflicht
Als Eigentümer musst du die zumutbaren Vorkehrungen treffen, damit von deinem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Wer eine erkennbare Gefahrenstelle wie nasses Laub vor dem Eingang liegen lässt, kann dafür haften. Regelmäßiges Räumen ist deshalb keine Frage der Optik, sondern der Vorsorge.
Kommt vor auf:Grünpflege
Wer räumen muss und ab wann
Die Räum- und Streupflicht liegt grundsätzlich bei der Gemeinde und wird in Rheinland-Pfalz über die kommunalen Satzungen weitgehend auf die Anlieger übertragen. Ab wann geräumt sein muss, steht in der Satzung, werktags meist ab 7 Uhr. Überträgst du die Pflicht an uns, übernehmen wir sie für die vereinbarten Flächen und Zeiten.
Kommt vor auf:Leistungen
Schonzeit für Hecken und Gehölze
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte und Rodungen von Hecken und Gehölzen zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht zulässig, schonende Form- und Pflegeschnitte dagegen schon. Sitzt ein Vogel auf dem Nest, bleibt die Hecke auch dann stehen.
Kommt vor auf:Grünpflege
Abrechnung und Vertrag
Begriffe aus Rechnung, Nebenkostenabrechnung und Beauftragung.
Was umlagefähig heißt
Die Kosten für Hauswart, Gartenpflege, Treppenhausreinigung und Winterdienst zählen zu den Betriebskosten nach § 2 BetrKV und dürfen auf die Mieter umgelegt werden, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Instandhaltung und Verwaltung nicht. Deshalb weisen wir laufende Betreuung und Sonderleistungen auf der Rechnung getrennt aus, damit die Nebenkostenabrechnung ohne Nacharbeit aufgeht.
Kommt vor auf:Leistungen
Wie eine WEG den Hausmeister beauftragt
Vertragspartner ist die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch ihre Verwaltung. Die Kosten laufen über den Wirtschaftsplan und werden nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilt. Wer seine Wohnung vermietet, kann seinen Anteil als Betriebskosten an die Mieter weitergeben.
Kommt vor auf:Referenzen
Die Erklärungen fassen zusammen, was uns in der Praxis begegnet. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Was für dein Objekt im Einzelnen gilt, klären wir bei der Besichtigung.





