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Reinigung3 Min. Lesezeit

Treppenhausreinigung: Wie oft ist sinnvoll und was gehört dazu?

Der richtige Turnus hängt von Wohneinheiten, Bodenbelag und Bewohnern ab. Ein Überblick über Intervalle, Umfang, Nachweisplan und Kosten je Wohneinheit.

Mike Reidenbach, Inhaber MRX FACILITY

Frisch gewischtes Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses mit sauberem Handlauf und TageslichtUrheberHiggsfield AIHinweisKI-generiertes Bild (Higgsfield AI).

Das Treppenhaus ist der einzige Raum, den jeder Bewohner und jeder Besucher sieht. Es entscheidet über den ersten Eindruck von einem Haus und darüber, wie sich die Menschen darin fühlen. Trotzdem ist die Frage „Wie oft muss eigentlich gereinigt werden?“ eine der häufigsten, die uns Hausverwaltungen stellen. Die Antwort ist kein fester Wert, sondern ergibt sich aus dem Objekt. Dieser Beitrag zeigt, woran du den richtigen Turnus erkennst, was zu einer Treppenhausreinigung dazugehört und womit du bei den Kosten rechnen kannst.

Welcher Turnus passt zu welchem Haus?

Drei Faktoren bestimmen, wie schnell ein Treppenhaus verschmutzt:

  1. Die Zahl der Bewohner. Zehn Parteien tragen mehr Schmutz herein als drei.
  2. Der Bodenbelag. Helle Fliesen und Naturstein zeigen jeden Fußabdruck, dunkler Steinboden verzeiht mehr.
  3. Die Nutzung. Kinderwagen, Hunde, Fahrräder im Flur und ein Aufzug erhöhen den Aufwand deutlich.

Daraus ergeben sich Erfahrungswerte, die sich in der Region bewährt haben:

Objekt Empfohlener Turnus
Mehrfamilienhaus ab 6 Wohneinheiten wöchentlich
Kleines Haus mit 3 bis 5 Parteien alle 14 Tage
Wohnanlage mit Aufzug und Tiefgaragenzugang wöchentlich, Eingangsbereich bei Bedarf öfter
Gewerbeobjekt mit Publikumsverkehr zwei- bis dreimal wöchentlich

Im Winter und im Herbst darf der Turnus enger sein, weil Streugut und Laub hereingetragen werden. Viele Verwaltungen vereinbaren deshalb einen Grundturnus und eine zusätzliche Reinigung des Eingangsbereichs in den Wintermonaten.

Was gehört zu einer gründlichen Treppenhausreinigung?

„Treppe wischen“ ist der kleinste Teil. Zu einer vollständigen Unterhaltsreinigung gehören:

  • Treppenläufe und Podeste fegen oder saugen und feucht wischen, inklusive der Kanten und Ecken
  • Handläufe und Geländer abwischen, denn hier fasst jeder hin
  • Eingangsbereich mit Fußmatte, Briefkastenanlage und Klingeltableau
  • Türen und Lichtschalter von Fingerspuren befreien
  • Fensterbänke und Heizkörper im Treppenhaus abstauben
  • Aufzug: Kabine, Spiegel, Bedienfeld und Türschienen
  • Kellergang und Zugang zur Tiefgarage in größeren Abständen
  • Leuchten auf Funktion prüfen und ausgefallene Leuchtmittel melden oder tauschen

Ein- bis zweimal im Jahr kommt eine Grundreinigung dazu: Treppenhausfenster innen und außen, Lampenschirme, Sockelleisten und Spinnweben in den oberen Ecken. Für die Fenster empfiehlt sich ein fester Termin im Frühjahr, oft zusammen mit der Glasreinigung der Eingangsverglasung.

Der Nachweisplan im Treppenhaus

Ein Detail, das den Unterschied macht: Im Treppenhaus hängt ein Reinigungsplan, auf dem jede Reinigung mit Datum und Kürzel abgezeichnet wird. Für die Bewohner ist sofort sichtbar, dass die Leistung erbracht wurde. Für die Hausverwaltung ist der Plan der Beleg, wenn ein Mieter die Nebenkostenabrechnung anzweifelt. Und für uns ist er die Verpflichtung, den Turnus einzuhalten, egal ob gerade jemand hinschaut.

Bei unserer Unterhaltsreinigung gehört der Nachweisplan zu jedem Objekt. Die Reinigung läuft nach festen Wochentagen, damit Bewohner wissen, wann sie mit nassem Boden rechnen müssen.

Was kostet die Treppenhausreinigung?

Abgerechnet wird üblicherweise je Reinigung und Wohneinheit. So bleibt der Preis für ein kleines und ein großes Haus fair, und die Hausverwaltung kann die Kosten direkt auf die Einheiten umlegen. Für ein Mehrfamilienhaus mit zwölf Wohneinheiten und wöchentlicher Reinigung liegt der Betrag im mittleren dreistelligen Bereich pro Monat. Eine erste Größenordnung für dein Objekt zeigt dir der Beitragsrechner auf unserer Leistungsseite. Verbindlich wird es nach der Besichtigung, weil Bodenbelag, Etagenzahl und Anfahrt den Aufwand bestimmen.

Die Kosten sind umlagefähig. Wie die Rechnung dafür aufgebaut sein sollte, erklärt der Beitrag über umlagefähige Hausmeisterkosten.

Kehrwoche oder Dienstleister?

In vielen älteren Häusern in der Region gilt noch die Kehrwoche: Die Bewohner reinigen reihum. Das funktioniert, solange alle mitziehen und denselben Maßstab anlegen. Sobald eine Partei ausfällt oder die Vorstellungen von „sauber“ auseinandergehen, landet das Thema bei der Verwaltung. Dann ist der Aufwand für Erinnerungen und Streitgespräche schnell höher als die Kosten für einen Dienstleister.

Der Umstieg ist überschaubar: Die Hausordnung wird angepasst, und die Kosten lassen sich als Betriebskosten umlegen, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Die Bewohner bekommen dafür ein Treppenhaus, das jede Woche gleich aussieht.

Drei Fragen, bevor du den Turnus festlegst

  1. Wie viele Parteien nutzen das Treppenhaus, und gibt es Kinder, Hunde oder Kinderwagen?
  2. Welcher Belag liegt, und wie schnell zeigt er Schmutz?
  3. Gibt es Aufzug, Tiefgaragenzugang oder Publikumsverkehr?

Mit diesen drei Antworten lässt sich der Turnus in einem Gespräch festlegen. Wenn du dir unsicher bist, schau dir dein Treppenhaus mit uns an: Wir sagen dir, welcher Rhythmus passt, und starten auf Wunsch mit einer Grundreinigung.

Häufige Fragen

Wie oft sollte ein Treppenhaus im Mehrfamilienhaus gereinigt werden?

Bei sechs oder mehr Wohneinheiten hat sich die wöchentliche Reinigung bewährt. Kleine Häuser mit drei bis fünf Parteien kommen oft mit einem 14-tägigen Turnus aus. Entscheidend sind Bodenbelag, Bewohnerzahl und ob Kinderwagen, Hunde oder ein Aufzug im Spiel sind.

Ist die Treppenhausreinigung umlagefähig?

Ja. Die Kosten der Gebäudereinigung gehören zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 Betriebskostenverordnung und dürfen auf die Mieter umgelegt werden, sofern sie regelmäßig anfallen.

Kann die Reinigung weiter über eine Kehrwoche laufen?

Rechtlich ja, wenn es im Mietvertrag steht. In der Praxis scheitert die Kehrwoche an unterschiedlichen Maßstäben und an Bewohnern, die nicht mitmachen. Ein fester Dienstleister mit Nachweisplan beendet die Diskussion.

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